Berlin, den 23.09.2022. Frauen verdienen bei gleicher Qualifikation und Leistung in vielen Fällen noch immer deutlich weniger als Männer. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen beim durchschnittlichen Stundenlohn sind beträchtlich. So erhielten im Vergleichsjahr 2019 Frauen in Deutschland 19,2% weniger als ihre männlichen Kollegen. Im EU-Durchschnitt waren es 14,1%. Sogar die bereinigte Lohnlücke, in der Berufswahl, Bildungsstand und Beschäftigungsumfang berücksichtigt werden, weist aktuell einen „Gender Pay Gap“ von 6% in Deutschland aus.

Uwe Witt, Mitglied des Bundestags, setzt sich für eine Schließung der Lohnlücke ein:

„Diese Zahlen sind in der heutigen Zeit nicht mehr hinnehmbar. Gleiche Arbeit muss bei gleicher Qualifikation und Arbeitszeit auch gleich bezahlt werden. Hier liegt ein strukturelles Problem vor, welches zu lösen ist. Eine Lösung dieser Ungerechtigkeit würde auch den Frauen einen größeren Dienst erweisen, als für einen geschlechterbewussten Sprachgebrauch zu sorgen.

Es sollte heute eigentlich nicht mehr sein, dass stark feminisierte Berufe „tendenziell systematisch unterbewertet werden“ oder Frauen deutlich mehr unbezahlte Arbeit verrichten müssen als Männer oder schlicht aus hierarchischen Gründen schlechter bezahlt werden.
Anstatt, dass immer mehr Mädchen aufgrund dieser veralteten gesellschaftlichen Struktur den Wunsch äußern, ihr Geschlecht wechseln zu wollen, liegt es an uns, Mädchen und junge Frauen zu stärken.

Mädchen müssen von klein auf ein Selbstwertgefühl bekommen, mit dem sie sich später im Bewerbungsgespräch ihres Wertes bewusst sind und auch mutig genug sind zu fordern.

Das ist unsere gesellschaftliche Aufgabe und nicht mittels einer konstruierten Sprache und vereinfachten Möglichkeit das Geschlecht wechseln zu können, diesem Problem zu begegnen.

Bis dies erreicht ist, unterstütze ich durchaus die geplante EU-Richtlinie, die Unternehmen in die Pflicht nimmt, Informationen zur bereinigten Gehaltslücke offenzulegen. Ab einer Differenz von über 5% muss der Arbeitgeber dies begründen. So ist zukünftig der Arbeitgeber in der Beweispflicht, dass keine gehaltsbezogene Diskriminierung erfolgt.

Im Jahr 2022 sollte eine Gleichbehandlung der Frau auf allen Ebenen selbstverständlich sein.“