Berlin, den 20. Juli 2022. Ein halbes Jahr nach der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens in Neustrelitz (Mecklenburgische Seenplatte) ist der Fall rechtskräftig abgeschlossen. Der Täter, ein 16-Jähriger, wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies obwohl das Amtsgericht Waren ihn des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und der Vergewaltigung schuldig gesprochen hatte.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, zeigt sich schockiert über dieses Urteil:

„Dieses Urteil stellt die Schutzaufgabe unseres Staates in Zweifel. Hierdurch werden schreckliche Taten dieser Art seitens unserer Justiz noch begünstigt und verharmlost. Die lebenslangen Folgen für das Opfer werden hingegen in keinster Weise berücksichtigt.

Gerade im Jugendstrafrecht muss auf ein Fehlverhalten konsequent zeitnah eine Strafe erfolgen, damit der Jugendliche die richtigen Schlüsse aus seiner Tat zieht. Im besten Fall wird er so abgeschreckt von der Strafe, dass er nie wieder auf den Gedanken kommt, erneut eine zu begehen.

In dem nun aber das Gericht den möglichen Strafrahmen nicht mal im Ansatz ausschöpft und die Staatsanwaltschaft keine Rechtmittel dagegen eingelegt hat, werden hier die völlig falschen Signale gesetzt. Dies ist umso fataler, als dass Sexualdelikte in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigen.

Hier müssen durch die Justiz klare Grenzen gesetzt werden, im dem das Strafmaß entsprechend der Tat auch angewendet wird. Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht hat natürlich seine Berechtigung, aber wie uns die Erfahrung lehrt, fehlt deutlich die abschreckende Wirkung, die eben nur durch Strafe und nicht alleine durch Erziehung gewährleistet werden kann. Wir müssen weg von weichgespülten Diversionsverfahren und hin zu einem Strafrecht, welches die Strafe auf dem Fuße folgen lässt und eben eine klare Ansage macht: „ Bis hier hin und nicht weiter“.

Dafür bedarf es natürlich einer Staatsanwaltschaft und einer Gerichtsbarkeit, die dafür Rückendeckung aus den Ministerien bekommt. Derzeit wird hier jedoch eher auf eine weiche Justiz gesetzt, die den Täter und nicht das Opfer im Fokus hat.

Ich fordere hier ein klares Umdenken, damit die steigenden Sexual-und Gewaltdelikte zeitnah wieder rückläufig werden können. Das Strafrecht muss seinen Namen wieder verdienen und seine Schutzwirkung entfalten können. Der Opferschutz gehört eindeutig mehr in den Vordergrund, denn der Staat muss sich gerade um die Schwachen der Gesellschaft kümmern.“