Berlin, den 8. Juni 2022. Ein ehemaliger Pfarrer des Bistums Limburg wurde von einem Kirchengericht zu einer Geldstrafe verurteilt, da er von 1986 bis 1993 einen Jungen sexuell missbraucht haben soll. Das Urteil stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Strafrechtliche Konsequenzen wird der Fall nicht haben, da die Tat mittlerweile verjährt ist.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, sieht in dem Urteil eine Richtungsentscheidung:

„Es ist ein gutes Zeichen in mitten der Missbrauchsskandale der katholischen Kirche, dass Bischof Georg Bätzing aus dem Bistum Limburg nach Kenntniserlangung des Vorfalls kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und die Ergebnisse dann an die Glaubenskongregation in Rom weitergeleitet hat. Weiter ist es ein starkes Signal, dass der Vatikan dann auch nach 30 Jahren noch beauftragt hat, ein kirchenrechtliches Strafverfahren zu eröffnen. Hier ist das Kirchenrecht deutlich schlagkräftiger als das deutsche Strafrecht mit seiner Verjährungsfrist von 20 Jahren bei sexuellem Missbrauch mit Körperkontakt.

Das Urteil, welches die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, ist ebenso ein wichtiger Schritt sexuellen Missbrauch die Bedeutung zu geben, die er zweifellos hat. Da der Täter bereits 76 Jahre alt ist, konnte die Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand nicht mehr verhängt werden und es bleibt „nur“ bei einer Geldstrafe.

Nichtsdestotrotz wurde hier gezeigt, dass die Kirche nicht wegsieht und handelt. Nur so kann das Vertrauen der Gläubigen in die Institution Kirche wieder wachsen.“