Berlin, den 3. Mai 2022. Die Arbeitsbedingungen bei der boomenden Plattformökonomie sind oft schwierig, eine Mitbestimmung und Betriebsräte sind eine Seltenheit. Es handelt sich hier um Unternehmen, die ihre Geschäfte digital bzw. durch Apps gesteuert abwickeln. Ihre Mitarbeiter werden häufig nur pro Auftrag bezahlt und sind selbständig bzw. scheinselbständig, geringfügig beschäftigt oder schlecht bezahlte Angestellte mit befristeten Arbeitsverträgen.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, sieht hier die Arbeitnehmerrechte mehr als gefährdet:

„Bei dem ständig wachsenden Markt der Online-Plattformen, mit derzeit über 28 Millionen Beschäftigten in der EU, müssen die Arbeitsbedingungen deutlich strenger kontrolliert und für die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte gesorgt werden. Denn daran scheint es nach Berichten von zahllosen Mitarbeitern deutlich zu hapern. Ein erster Schritt wäre die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen abzuschaffen, wie es der letzte Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorsah. Leider wurde dies bis heute nicht umgesetzt und auch von der neuen Regierung nicht als Ziel formuliert.

Aufgrund der Tatsache, dass die Mitarbeiter von digitalen Plattformen keinen gemeinsamen Arbeitsplatz haben, muss eine Vernetzung stattfinden, am besten mittels einer Gewerkschaft. Diese müssen sich aber auch bereit erklären dies zu tun und auf diese Art der Unternehmen zugehen, die oft eben nur prekäre Beschäftigungsverhältnisse anbieten und bei denen Mitarbeitervertretungen deutlich schwerer zu organisieren sind.

Auch das Betriebsverfassungsgesetz muss an diese neuen Strukturen angepasst werden, damit eine sinnvolle Vertretung der Arbeitnehmer durch Betriebsräte möglich wird. Dies kann derzeit noch durch Neuzuschnitte der Firmen einfach umgangen werden. Ebenso müssen die Abläufe deutlich vereinfacht und an die neue Arbeitswelt angepasst werden.

Das A und O wird aber sein, die Mitarbeiter in ihrer Sprache, über ihre Rechte aufzuklären. Denn viele sind der deutschen Sprache nicht mächtig und kennen ihre Rechte nicht. Denn nur die Rechte, welches die Arbeitnehmer kennen, können sie auch einfordern.“