Berlin, den 27. April 2022. Eine geplante Novelle des Energiesicherungsgesetzes sieht vor, dass im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung gestellt werden können. Als Ultima Ratio ist auch eine Enteignung möglich. Die Versorgungssicherheit soll so gewährleistet und eine schnelle Handlungsfähigkeit im Krisenfall sichergestellt werden. Die Energiekrise droht sich weiter zuzuspitzen, nachdem Russland die Erdgaslieferungen an Polen und Bulgarien eingestellt hat.
Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, ist mehr als besorgt:
„Mit treuhänderischen Verwaltungen hat die ehemalige DDR ja bereits ihre einschlägigen Erfahrungen gemacht. Die Bemühungen des Wirtschaftsministers Habeck können auch nicht über die Verfehlungen der letzten Jahre hinwegtäuschen, in denen eben keine Energie in ausreichendem Maße gespeichert wurde und man sich nicht um Alternativen zu Russland bemüht hat. Im Gegenteil wurde noch die Eigenversorgung durch Abschaltung von Atomkraftwerken und Begrenzung des Kohleabbaus dezimiert.
Aber selbst wenn die Infrastruktur in bundeseigener Hand ist, es fehlt trotzdem an Gaslieferungen. Die Antwort auf die Frage, woher bezahlbares Gas kommen soll bei einem Gasembargo, bleibt die Regierung uns bis heute schuldig.
Enteignungen anzudrohen sind dazu ein schlechtes Zeichen in die Richtung von Investoren und damit für unseren Wirtschaftsstandort.
Die Regierung muss jetzt schnell Lösungen finden, um Deutschlands Energieversorgung zu sichern und damit auch die deutsche Wirtschaft.“