Berlin, den 16. Februar 2022. Laut einer Studie, mit der sich Anfang Februar die Mindestlohnkommission befasst hat, kennt jeder zweite Beschäftigte weder die exakte noch die ungefähre Höhe des Mindestlohns. Besonders in unteren Lohngruppen war das Wissen über die Lohnuntergrenze nur gering ausgeprägt.

Uwe Witt, Bundestagsabgeordneter der Zentrumspartei, kommentiert dies wie folgt:

„Hier muss deutlich an der Informations- und Kommunikationsstrategie gearbeitet werden, denn viele Arbeitnehmer werden den Mindestlohn nur dann einfordern, wenn Sie Ihn auch kennen. Es ist zu vermuten, dass nicht wenige Arbeitgeber diese Unkenntnis ausnutzen werden, gerade in prekären Arbeitsverhältnissen. Hier bedarf es mit dieser Kenntnis auch strengerer Kontrollen, um den Arbeitnehmer vor einer Ausbeutung zu schützen.

Die Bedenken der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dass die Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften durch die Erhöhung des Mindestlohns geschwächt wird, sind in der Form nicht nachzuvollziehen, da in Deutschland nur noch deutlich weniger als die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tarifverträgen profitieren. Hier sollten sich eher die Arbeitgeber selber hinterfragen, ob ihr rein gewinnorientiertes Handeln noch sozial ist.

Die Zentrumspartei im Deutschen Bundestag fordert einen deutlich besseren Arbeitnehmerschutz, d.h. eine bessere Kommunikation der gesetzlichen Rechte des Arbeitnehmers. Dazu eine bessere Kontrolle seitens der zuständigen Behörden bezüglich der Einhaltung des Mindestlohns und eine konsequentere Umsetzung der Rechte für den Arbeitnehmer.“