Berlin, 17. September 2021. Bis Mitte des Jahres 2021 gab es hinsichtlich der Corona-Schutzimpfungen ungeklärte Haftungsfragen. Seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) steht nun fest, dass Länder haften, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten, dass der Bund haftet, wenn unerwartete Nebenwirkungen auftreten, dass bei Produktfehlern der Hersteller hafte und dass der impfende Arzt wiederum für die korrekte Verabreichung der Impfung hafte. Auf dieser Grundlage erkundigte sich die AfD-Fraktion nach Schäden durch Corona-Schutzimpfungen und daraus geltend gemachte Ansprüche auf Versorgung bei Impfschäden durch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus.
Uwe Witt, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages, äußert sich dazu folgendermaßen: „Im August diesen Jahres reichten wir bei der Bundesregierung die Kleine Anfrage (Drucksache 19/32316) ein, um unter anderem zu prüfen und zu hinterfragen, wie viele Ansprüche auf Versorgung bei Impfschäden wegen unerwarteter und bekannter Nebenwirkungen gemacht wurden. Auch ist es für die Bürger wichtig zu wissen, ob der Bundesregierung Produktfehler, für welche die Hersteller haften mussten, bekannt sind. Die Bürger dürfen nicht weiter im Ungewissen gelassen werden. Nebenwirkungen und Impfschäden sind keine hinnehmbare Auswirkungen auf die Gesundheit unserer Bürger.“