Berlin, 11. Mai 2021. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema „Abwasseruntersuchungen zur Eindämmung der Coronapandemie“ (Drucksache 19/29329) teilt der Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Uwe Witt, mit:

„Durch das Sammeln und Analysieren von Abwasserproben auf das Erbgut des Coronavirus (RNA) hin kann festgestellt werden, in welchem Ausmaß Menschen im Einzugsgebiet einer Kläranlage mit dem Virus infiziert sind. Doch viel wichtiger ist, dass aufgrund der zeitlichen Verzögerung zwischen Symptomen und bestätigten Testergebnissen mit Hilfe eines Abwassermonitorings möglicherweise Coronaviren, die über das Abwasser in die Kläranlagen gelangen, nachgewiesen werden können, noch bevor klinische Falldaten verfügbar sind.

Doch der Bund plant nach eigenen Angaben derzeit keinen flächendeckenden Einsatz bereits entwickelter Methoden. Auf die Frage, ob der Bundesregierung die Eigenschaften der oben genannten entwickelten Methoden ausreichen, um Unterstützung bei der Entwicklung und Finanzierung zur Verfügung zu stellen, antwortet diese, dass dafür noch weitere Forschungsergebnisse und eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern notwendig seien.

Obwohl immer wieder betont wird, dass seitens der Bundesregierung alles gegen die Ausbreitung des Coronavirus unternommen werde, scheint sie doch recht tatenlos der Pandemie gegenüberzustehen.“