Berlin, 30. April 2021. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Uwe Witt, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, fragte die Bundesregierung nach der Verwendbarkeit der vielerorts verpflichtend zu tragenden FFP2-Masken. Bei diesen Masken handelt es sich eigentlich um Staubschutzmasken, wie sie zum Beispiel auf Baustellen Verwendung finden und welche laut Hersteller ausdrücklich nicht zum Herausfiltern von Viren aus der Atemluft geeignet sind. Witt erklärt dazu:

„Dass die Bundesregierung zur weitgehenden Wirkungslosigkeit von FFP2-Masken hauptsächlich auf ein Informationsblatt verweist, das die korrekte Verwendung dieser beschreiben soll, spricht Bände. Ob diese Masken einen nennenswerten Schutz bieten, ist nach wie vor umstritten. So umstritten, dass sie lediglich in Deutschland und Österreich vorgeschrieben sind, wo es jeweils Fälle von Korruption und Vetternwirtschaft im Zusammenhang mit der Beschaffung dieser Masken gegeben hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wenn es um die Aufhebung der Maskenpflicht geht, verweist die Bundesregierung an die Länder und die Entwicklungen der Krankheitslast der Bevölkerung. Ob wir die Masken jemals wieder loswerden, bleibt weiter unklar.“