Unverhältnismäßige Auflagen für Behindertenwerkstätten

Die BAG WfbM (Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstatt für behinderte Menschen e.V.) hat sich noch vor Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 01.10.2022 an das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Forderung gewendet, Anpassungen vorzunehmen, da gravierende Fehlentwicklungen mit der Gesetzesänderung einhergehen. Die mit dem Infektionsschutzgesetz eintretenden praktischen Auswirkungen auf den Bereich der Werkstätten seien unzumutbar und unverhältnismäßig. Uwe Witt kann den Unmut des BAG WfbM nachvollziehen.