Impfpflicht für Pflegekräfte in der Praxis gescheitert

Berlin, den 1. Februar 2022. Für Mitarbeiter in der Pflege und in Krankenhäusern gilt ab Mitte März die Impfpflicht. Sie müssen dann ihren Impfstatus dem Arbeitgeber nachweisen. Das Bundesgesundheitsministerium räumt nun aber ein, dass dies nicht konsequent umgesetzt werden kann. Die Gesundheitsämter sind, wie bereits vorher angekündigt, mit der Einzelfallprüfung überfordert. Ungeimpfte können daher in…