Berlin, 25. Oktober 2019. Am späten Donnerstagabend hat die Große Koalition mit Hilfe ihrer dunkelrot/grünen Schatten-Koalitionäre Arbeitsminister Heils Pflegelöhneverbesserungsgesetz durch den Bundestag gepeitscht.

Der arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Witt, sieht in diesem Gesetz nicht nur einen eklatanten Verstoß gegen die Regeln der sozialen Marktwirtschaft, sondern auch diverse Verstöße gegen Paragraphen des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und sogar gegen das Grundgesetz.

Dazu Uwe Witt:

„Unseres Erachtens sind die von Ihnen geplanten Änderungen beziehungsweise Einschränkungen des § 5 des Tarifvertragsgesetzes, des § 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht verfassungskonform. Weiter lassen wir prüfen, ob durch Ihren Gesetzentwurf Artikel 9 Absatz 3, Artikel 12 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 1 und der Artikel 20 Absatz 1 bis 3 des Grundgesetzes verletzt werden. Dieses Gesetz ist rechtlich nicht zulässig und bedeutet einen eklatanten Eingriff in die soziale Marktwirtschaft. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

Heils Gesetz dient ausschließlich zur Implementierung der Gewerkschaft Ver.di in der Pflegebranche. Durch die Schaffung einer Tarifkommission, in der Ver.di zwei Sitze erhält, wird ein Tarifpartner, der noch nicht einmal zehn Prozent der Beschäftigten in der Pflegebranche vertritt, über Gebühr aufgewertet und erhält so die Möglichkeit, Mitglieder in siebenstelliger Höhe zu rekrutieren. Da Gewerkschaftsmitgliedern für gewöhnlich nahe gelegt wird, die am Boden liegende SPD zu wählen, können sich Gewerkschaftsfunktionäre und SPD-Parteispitze für ihren gelungenen Coup gegenseitig auf die Schulter klopfen.

Um das Prinzip der Freiwilligkeit in Tarifverhandlungen zu unterwandern, sieht das Gesetz eine dubiose Finanzierungsform vor. Wer sich nicht auf die Tarifbindung einlässt, dem wird die Refinanzierung der Mehrkosten durch steigende Pflegelöhne verweigert. Welcher private Pflegeunternehmer kann sich dieser ‚freundlichen Einladung‘ entziehen?

Das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege stellt somit einen gravierenden Eingriff in Tarifautonomie und unternehmerische Selbstbestimmung dar, dass man durchaus von Zwangs-Verstaatlichung oder gar De facto-Enteignung sprechen kann.“