Berlin, 22. Juli 2020. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte erklärt, dass die Bundesregierung in der Corona-Krise niemanden im Regen stehen lassen werde. Mit Milliardenhilfen sollten Kleinbetriebe und Solo-Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Aus bewahrt werden. Die Vergabe erfolgte unbürokratisch und ohne Bedarfsprüfung. Wer einen Antrag stellte, hatte Tage später die Soforthilfe auf dem Konto. Minister Altmaier sprach von „direkten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen“. Und Finanzminister Olaf Scholz sagte am 23. März 2020: „Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden.“

Nun scheint sich das Blatt dramatisch zu wenden. In Nordrhein-Westfalen haben jetzt die ersten 100.000 der insgesamt 426.000 Antragsteller der Soforthilfe Post erhalten. Sie müssen genauestens Rechenschaft darüber ablegen, wie sie die Soforthilfe verwendet haben. Der Zuschuss sollte ausschließlich zur Deckung von Kosten wie Miete, Leasingraten etc. verwendet werden. Nicht jedoch für den Lebensunterhalt des Unternehmers und seiner Familie oder für Investitionen.

Der Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, Uwe Witt, verweist auf einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vom März dieses Jahres (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918145.pdf), der einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige vorsah:

„Unser Antrag enthielt die Forderung, Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer mit nicht rückzahlbaren Soforthilfen vor dem wirtschaftlichen Aus zu retten. Die Regierungsparteien und die anderen Oppositionsfraktionen lehnten unseren Ergänzungsantrag ungesehen ab und entschieden sich für das Model der Regierung.

Die Soforthilfe der Regierung erweist sich jetzt aber als Sargnagel für deutsche Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer. Durch diese nachträgliche Verwendungsüberprüfung fühlen sich die Antragsteller von der Regierung getäuscht und werden nun doch mit gut viermonatiger Verspätung durch die unsinnigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus der Regierung Merkel in das existenzielle Aus gedrängt.

Wer also keine Geschäftsräume unterhält, weil er von zuhause aus arbeitet, keine Maschinen geleast hat und so weiter, der wird Probleme haben, den Liquiditätsengpass nachzuweisen und darf sich schon mal auf die Rückzahlung der bis zu 9.000 Euro – komplett oder teilweise – einrichten.

Wieder einmal erweisen sich Merkel, Scholz und Co. als die Lobbyisten der Großkonzerne, während sie den deutschen Kleinstunternehmer sehenden Auges über den wirtschaftlichen Jordan gehen lassen.“