Berlin, 2. Mai 2020. Die Finanzierung von Pflegeplätzen in Heimen stellt schon lange viele Familien vor unlösbare Aufgaben. Das im letzten Herbst beschlossene Angehörigenentlastungsgesetz aus dem Hause von Arbeitsminister Heil sollte die Belastung von Angehörigen deutlich verbessern. Jetzt hat das Oberlandesgericht Celle mit seinem Urteil vom 13.02.2020 (Az. 6 U 76/19) das Angehörigenentlastungsgesetz ad absurdum geführt, indem es den Zugriff auf Sparvermögen von Enkelkindern ermöglicht. Im konkreten Fall hatte eine inzwischen pflegebedürftige Frau vor vielen Jahren für ihre Enkel einen Sparvertrag mit monatlichen Einzahlungen abgeschlossen. Das OLG Celle sieht darin eine Hilfe zum Kapitalaufbau und keine so genannte „privilegierte Schenkung“.

Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Uwe Witt, sieht durch das Urteil seine Kritik am Angehörigenentlastungsgesetz bestätigt:

„Die Schwachstellen im Heil´schen Angehörigenentlastungsgesetz sind eklatant. Allein die Tatsache, dass es für den Freibetrag keine stufenweise Angleichung gibt, ist dem Bürger nicht vermittelbar. Die Freigrenzen von 100.000 Euro bei Alleinstehenden bedeutet eine All-or nothing-Methode. Verdient man 99.999,99 Euro Jahresgehalt, zahlt man keinen Cent für die Pflegekosten seines Angehörigen. Bei über 100.000 Euro ist man voll haftungsverpflichtet.

Das Urteil aus Celle ist jedoch ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht von Angehörigen von Pflegebedürftigen. Wenn Großeltern, die mit einem klassischen Sparvertrag für die Zukunft ihrer Enkel vorsorgen wollen, zum Pflegefall werden, gestattet es das OLG Celle nun den Sozialhilfeträgern die geleistete Schenkung zur Refinanzierung der Pflegekosten heranzuziehen, obwohl §94 des SGB XII die Heranziehung eines Verwandten zweiten Grades, also Enkelkinder, ausdrücklich ausschließt. Offensichtlich kommt es im deutschen Rechtssystem nicht auf Fakten an, sondern auf die Auslegung. Da zeigt sich wieder einmal der Wahrheitsgehalt des alten Sprichworts ‚Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand‘.

Das Angehörigenentlastungsgesetz muss dringend nachgebessert werden, damit es auch tatsächlich zur Entlastung von Angehörigen von Pflegebedürftigen führt!“